Telefonanschluss - der gordischer Knoten: Unterschied zwischen den Versionen
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# neue Mieter sind in eine Wohnung eingezogen und ihr Telefonanbieter ''(1&1)'' möchte den Telefonanschluß umziehen | # neue Mieter sind in eine Wohnung eingezogen und ihr Telefonanbieter ''(1&1)'' möchte den Telefonanschluß umziehen | ||
# in der Wohnung ist ein Telefonanschluß an keinen zugänglichen Dosen mehr zu finden | # in der Wohnung ist ein Telefonanschluß an keinen zugänglichen Dosen mehr zu finden | ||
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# die Telekom verlegt die Glocke nur in den Keller, wenn alle Telefonanschlüsse dann auch durch den Keller gezogen werden | # die Telekom verlegt die Glocke nur in den Keller, wenn alle Telefonanschlüsse dann auch durch den Keller gezogen werden | ||
# die WEG darf dem Mieter das Ziehen eines Telefonanschlusses nicht verwehren, dieser hat aber die Kosten zu tragen ''([http://www.gutefrage.net/frage/ist-der-vermieter-dazu-verpflichtet-die-wohnung-mit-einer-telefondose-auszustatten schnelles googeln])'' | # die WEG darf dem Mieter das Ziehen eines Telefonanschlusses nicht verwehren, dieser hat aber die Kosten zu tragen ''([http://www.gutefrage.net/frage/ist-der-vermieter-dazu-verpflichtet-die-wohnung-mit-einer-telefondose-auszustatten schnelles googeln])'' | ||
Version vom 31. Januar 2013, 08:24 Uhr
Es wollte eine Wohnungspartei sich einen neuen Telefonanschluß legen lassen, da der alte innerhalb der Wohnung nicht mehr zu finden war und nach einem Wechsel der Bewohner dies auffiel.
Alles ganz einfach sollte man meinen, aber dann gäbe es diese Seite wohl nicht :-)
die Fakten
- neue Mieter sind in eine Wohnung eingezogen und ihr Telefonanbieter (1&1) möchte den Telefonanschluß umziehen
- in der Wohnung ist ein Telefonanschluß an keinen zugänglichen Dosen mehr zu finden
- der Anschlußübergabepunkt innerhalb der Wohnung befindet sich auf der rechten Seite des Küchenfensters
- alle aktuellen Telefonanschlußleitungen sind seinerzeit außen an der hinteren Hausfassade verlegt worden
- der Telekom-Übergabepunkt (die sogenannte Glocke) befindet sich bei Eintritt in den Garten links (s.Foto)
- das Haus wurde in jüngster Zeit energetisch saniert (sprich es wurde eine Styropor-Dämmung aufgetragen)
- eine Verlegung an der Außenfassade mit anschließender Bohrung durch die Dämmung kommt wg. der Eigentümer nicht infrage (dies gilt auch für die Möglichkeiten Gartentür oder Kellerfenster)
- ein Elektriker darf nur hinter der 'Glocke' an den Telefonleitungen arbeiten (vorher ist die Telkom zuständig)
- die Telekom verlegt die Glocke nur in den Keller, wenn alle Telefonanschlüsse dann auch durch den Keller gezogen werden
- die WEG darf dem Mieter das Ziehen eines Telefonanschlusses nicht verwehren, dieser hat aber die Kosten zu tragen (schnelles googeln)